Ist Ihr Verbandskasten „up to date“?

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Erste Hilfe ist Pflicht. Wer motorisiert auf Deutschlands Straßen unterwegs ist, muss, wenn sich ein Unfall ereignet hat, Verletzte schnellstmöglich und so gut wie möglich notversorgen. Schließlich hat jeder Führerscheinbesitzer einen Erste-Hilfe-Kurs (der hoffentlich noch gut im Gedächtnis ist) absolviert. Interessanterweise rechnet kaum jemand damit, selbst in einen Unfall verwickelt zu werden oder die Person zu sein, die als erste am Unfallort eintrifft. Bedenkt man jedoch, dass sich laut Statistischem Bundesamt alleine in Deutschland im Jahr 2017 insgesamt 2 643 098 polizeilich erfasste Unfälle ereigneten, sind die "Chancen", unvermittelt Teil oder Zeuge eines solchen Geschehens zu werden, deutlich höher, als etwa die auf einen Sechser im Lotto.

Neben den Erste-Hilfe-Kenntnissen (deren freiwillige Auffrischung etwa alle zwei bis drei Jahre empfohlen wird) ist die passende Ausrüstung wichtig, wenn die unverzügliche Erstversorgung von Verletzten nottut. In jedem Auto muss sich deshalb für den Fall der Fälle ein vorschriftsmäßig ausgestatteter Kfz-Verbandskasten befinden. Fußgänger, Rad- und Motorradfahrer sind nicht zum Mitführen von Erste-Hilfe-Materialen verpflichtet – Motoradfahrern wird dies jedoch empfohlen und auch für Radfahrer gibt es handliche Verband-Sets.

Erste-Hilfe-Kästen für Pkw müssen der Norm DIN 13164 entsprechen – dies gilt unter anderem auch für über 6 km/h schnelle land- und forstwirtschaftliche Arbeitsmaschinen, die mehr als eine Achse haben. Der Verbandskasten enthält sogar eine Broschüre, die über die wichtigsten Fakten informiert (zum Beispiel darüber, dass, wenn sich die goldene Seite der Rettungs-Folie außen befindet, der Verletzte eher vor Unterkühlung bewahrt wird, während die silberne Seite nach außen gekehrt vor Hitze/Sonnenbestrahlung schützt). Es ist sinnvoll und nützlich, sich die Ausführungen der Broschüre nicht erst im Ernstfall, da Sekunden entscheidend sein können, zu Gemüte zu führen. Das genormte Erste-Hilfe-Set beinhaltet außerdem Folgendes: ein Pflaster-Set mit 14 Pflastern, eine Heftpflasterrolle, vier Wundschnellverbände, je ein kleines, mittleres und großes Verbandspäckchen, fünf Fixierbinden, zwei Desinfektionstücher, zwei Dreieckstücher, eine Verbandschere sowie mindestens vier Stück Einmalhandschuhe (die den Helfer selbst vor Infektionen, etwa durch den Kontakt mit Blut, schützen sollen).

Nichts währt ewig – auch der Inhalt des Verbandskastens hat ein Verfalldatum

Nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums, welches außen auf dem Erste-Hilfe-Set aufgedruckt ist und sich auf alle beinhalteten Utensilien bezieht, sollten diese nicht mehr verwendet werden. Die Sterilität der Materialen ist dann nicht mehr gewährleistet, es könnten sich während zu langer Lagerung sogar Keime entwickeln, die dann bei der "Hilfeleistung" direkt in Wunden gelangen können – mit lebensbedrohlichen Folgen. Der Austausch einzelner Bestandteile lohnt sich meistens nicht, man ersetzt den abgelaufenen Verbandskasten am besten komplett.

So ein Erste-Hilfe-Set leistet übrigens auch bei ganz harmlosen Verletzungen gute Dienste, sei es, dass man sich unterwegs eine kleine Schürf- oder Schnittwunde zugezogen hat, die dann unkompliziert und schnell desinfiziert und "verpflastert" werden kann. Hier empfiehlt es sich selbstverständlich, das Entnommene zeitnah wieder aufzufüllen, denn ein "geplünderter" Verbandskasten kann bei einem Unfall den Anforderungen nicht mehr gerecht werden.

Wichtig: Wer nach bestem Wissen und Gewissen handelt, ist rechtlich auf der sicheren Seite. Das Ignorieren eines Unfalls, womöglich aus Angst, etwas falsch zu machen, ist strafbar. Wer zuerst eine Unglücksstelle mit verletzten Personen erreicht, ist in der Verantwortung und muss sich kümmern.

Dabei bitte die persönliche und allgemeine Sicherheit nicht außer Acht lassen. Also: Das eigene Auto nicht direkt bei dem verunfallten abstellen, die Warnblinkanlage einschalten, das Warndreieck in sinnvoller Entfernung positionieren. Nachdem man sich einen schnellen Überblick über die Situation verschafft hat, sollte der Notruf über 110 oder 112 abgesetzt werden. Das Gespräch nicht vorschnell beenden, sondern Anweisungen und eventuelle Rückfragen beachten und beantworten. Und haben Sie keine Angst, etwas falsch zu machen – nichts zu tun und weiterzufahren ist das Schlimmste, was man tun kann. Alleine schon das Trost spenden, einem (Schwer-)Verletzten gut zuzureden und mitzuteilen, dass Hilfe unterwegs ist, ist viel wert.

Noch eine Bitte: Bringen Sie sich selbst, trotz aller Hilfsbereitschaft, niemals selbst in Gefahr! Und falls Sie nicht als erster, sondern als x-ter eines Unfalls gewahr werden (und weder Sanitäter oder Arzt noch sonst medizinisch bewandert sind) – fahren Sie zügig weiter, um Rettungskräfte, -fahrzeuge und -arbeiten nicht zu behindern.

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